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[ Kontakt ]                           [ Lesermeinungen/Zuschriften ]                                   [ Impressum ]                letzte Änderung: 4.4.20

Ziel dieser Seite ist, den Leser zu informieren und zu ermutigen, von seinen Rechten Gebrauch zu machen!

Es ist nicht meine Absicht, Versicherungen anzubieten. Ich bin fast 80 Jahre alt und habe ein ausreichendes Einkommen. Ich möchte nur über 39 Jahre Berufserfahrungen weitergeben. Ich bin hier ausschließlich journalistisch tätig!

1.    Es gibt keine guten und schlechten Versicherungen!

2. Es gibt aber gute und schlechte Versicherungsbedingungen! Wenn Sie die Angebotsvergleiche wenigstens halbwegs aufmerksam lesen, werden Sie feststellen, wie viel löchriger Käse für viel Geld angeboten wird.

   3. Es gibt gute und schlechte Vermittler und gute 
    und schlechte Sachbearbeiter bei den Gesellschaften!  
       Gute Vermittler denken an I H R E N Vorteil, schlechte an den eigenen ! ! !

 

Wenn ein Vermittler seine Gesellschaft lobt und andere Gesellschaften als schlecht darstellt, so nur, weil er Ihnen etwas verkaufen will, woran er mehr verdient als an anderen Produkten, oder weil er die anderen Produkte nicht anbieten kann!

Gegenwärtige Situation:

Der Wettbewerb wird immer härter. Jedes Jahr kommen Leute zu mir, weil sie im Schadenfalle schlecht behandelt wurden oder sich auch nur so fühlen. Der Weg über den Ombudsmann bringt selten Erfolg, eher schon über das BaFin.

Viele glauben, wenn sie viele Jahre Prämie bezahlt haben, dann haben sie auch in jedem Falle einen Anspruch auf Schadenersatz.

Grundsätzlich kennt das Versicherungsvertragsgesetz nicht den Begriff der „Kulanz“.

Ursache des Irrtums ist meist eine falsche Beratung!

Wenn Versicherungsvertreter damit werben, daß ihre Gesellschaft kulant sei, dann sollten Sie dem mißtrauen.

Versicherungsgesellschaften sind grundsätzlich keine Wohltätigkeitsunternehmen! Eine Versicherungsgesellschaft ist ein Wirtschaftsunternehmen, das Gewinne erwirtschaften muß, da es sonst nicht überleben kann.

Mit welch harten Bandagen bei Schadenregulierungen gekämpft wird, soll folgendes Beispiel zeigen: Nach einem Feuerschaden von 130.000 € schickte die Gesellschaft einen „vereidigten Sachverständigen“, der den Gebäudewert, die Schadensumme und den Restwert ermittelte. Der Gebäudewert wurde höher angesetzt als die Versicherungssumme. Damit ergab sich schon einmal eine Unterversicherung von 10 %!

Die Gesellschaft gestattete uns nicht, die Berechnungen des Sachverständigen einzusehen. Die Sache erinnerte sehr an ein Femeverfahren.

Eine Beschwerde bei der BaFin hatte Erfolg. Es stellte sich heraus, daß der Sachverständige zwei Schadengutachten erstellt hatte. Das niedrigere war Grundlage für die Schadenverhandlung. Innerhalb weniger Tage zahlte die Gesellschaft nachträglich über 5.000 €. Das war die schnellste Zahlung, die ich erlebt habe. Brief und Geld gingen am gleichen Tage ein! Der Sachverständige mußte sich wegen seines Verhaltens bei der Industrie- und Handelskammer rechtfertigen.

Ich hatte dem Versicherungsnehmer vorgeschlagen, Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten. Leider fehlte ihm der Mut.

Im gleichen Schadenfall hatte ein anderer „vereidigter Sachverständiger“ die durch das Feuer beschädigte Maschine und den Schaden durch den Produktionsausfall zu begutachten. Auch hier wurde äußerst unfair gearbeitet. Die Maschine, Baujahr ca. 1987, hatte der Kunde in Norwegen aus einem Konkurs für 80.000,-- DM ersteigert und für 160.000,-- DM versichert. Der „Sachverständige“ bewertete diese Maschine mit 415.000 € !!!, obwohl der Eigner ein Angebot des Herstellers für die alte Maschine von 87.700,-- €! vorlegte. Am Schluß der Schadenverhandlung fragte mich mein Kunde: „Warum muß ein unabhängiger Sachverständiger in einer Stunde ca. 10 mal sagen, daß er unabhängig ist, wenn er wirklich unabhängig ist?“

Auch hier riet ich, die IHK, welche den „unabhängigen Sachverständigen“ bestellt hatte, einzuschalten. Der Kunde sah davon ab. Wenn jeder so denkt, werden sich diese unanständigen Sitten nie ändern!

Und dann kamen die Trittbrettfahrer:

Abfallbeseitigungsfirmen sandten Rechnungen für Bauschutt und Container an den Geschädigten, obwohl die Versicherung die Schäden bereits bezahlt hatte.

Wie wenig sich manche Versicherer an die eigenen Versicherungsbedingungen halten, soll folgendes Beispiel zeigen:

Meine Frau war in der Dominikanischen Republik hingefallen und hatte sich den Oberarm gebrochen. (Wenn Sie mehr über den Unfall lesen möchten: www.domrep40.de  Armbruch in der Wildnis)

Unter §3 Ziffer 1 ist zu lesen: Der Versicherer erstattet zu 100 % die im Ausland entstandenen Heilbehandlungskosten für

f) Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus

Wir haben den Transport mit dem Pick-Up eines Bewohners durchgeführt, ca. 70 km bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus. Kosten 50,-- €. Die Versicherung hat die Kostenübernahme abgelehnt, weil der Transport nicht mit einem Krankenwagen durchgeführt wurde. Diese Entscheidung ist reine Schikane!

  1. steht in den Versicherungsbedingungen nicht, daß nur Transporte erstattet werden, die mit Krankenwagen durchgeführt werden, und
  2. waren es zum nächsten Arzt und zum nächsten Krankenhaus oder Telefon 21 km. Das nächste Krankenhaus war nicht geeignet, weil es kein Röntgengerät hatte.
  3. Die Versicherung verlangte also von mir, daß ich meine Frau nach der Notversorgung in der Wildnis sitzen ließ und einen Krankenwagen besorgte. Öffentliche Verkehrsmittel gab es nicht. Ich wäre also auf Privatfahrzeuge angewiesen gewesen. Wenn alles glatt gelaufen wäre, wäre ich vor Dunkelwerden wieder bei meiner Frau gewesen; nur ob ein Krankenwagen in die Wildnis gekommen wäre, ist zu bezweifeln. Die Dominikaner transportieren ihre Verletzten selbst zur Klinik. Wir haben gesehen, wie zwei Männer ein Mädchen mit Oberschenkelbruch getragen haben.

Verstand ist eben bei manchen Menschen nicht zu finden!

Ich hätte gern geklagt, nur wegen 50,-- €?! Das versteht doch nur ein Richter, der auch auf Versicherungen sauer ist!

 

Interessante Schäden

Spotbootkaskoschaden

Leitungswasserschäden

Wichtige aktuelle Informationen

Betriebshaftpflichtversicherung

Versicherungsschutz für Unfälle durch Gabelstapler:

Bis zu den Versicherungsbedingungen 2008 galt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h.

Ab den Versicherungsbedingungen 2009 gilt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h.

Nur gibt es kaum noch Gabelstapler, die nur maximal 20 km/h fahren können! Die Versicherungsbedingungen können gegenwärtig noch nicht erweitert werden! Sie haben nur die Möglichkeit, Ihre über 20 km/h schnellen Gabelstapler als Kraftfahrzeuge zu versichern oder die Fahrzeuge drosseln zu lassen. Ganz wichtig: Es gilt die maximal mögliche Geschwindigkeit, nicht die Geschwindigkeit, mit der der Fahrer im Augenblick des Unfalls gefahren ist! Gehen Sie davon aus, daß die Versicherungsgesellschaft das Datenblatt des Fahrzeuges anfordert!!!

Private Haftpflichtversicherung

Zur Zeit ist kein Versicherungsschutz für  elektrisches Hoverboard, Airwheels und  Monoweels möglich ! ! !  Sie dürfen diese Fahrzeuge nur auf Privatgelände nutzen ! ! !

Gesetzliche Unfallversicherung

Raucher sind während der Rauchpausen nicht gesetzlich unfallversichert ! !
Das gilt auch auf den Weg zur und von der Rauchpause. (Sozialgericht Karlsruhe)
In dem verhandelten Fall fuhr ein Gabelstapler währen der Raucherpause über den Fuß der Klägerin.
Das Bundessozialgericht entschied: Rauchpausen sind dem privaten Bereich zuzuordnen ! ! !
Anders sieht es bei dem Gang auf die Toilette aus. Hier handelt es sich um eine unaufschiebbare Handlung, die im mittelbaren Interesse des Arbeitgebers liegt.

Private Unfallversicherung

Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, daß beim Zusammentreffen von privater Vorsorge durch Unfall-Rentenversicherung und Rentenanspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz – aufgrund einer erlittenen Straftat – eine teilweise Anrechnung der privaten Rente auf die Opferentschädigungsrente erfolgt.
D.h. der Staat paßt auf, daß es Ihnen, als Geschädigter nach dem Opferentschädigungsgesetz, nicht besser geht, als den anderen Opfern, die nicht privat vorgesorgt haben.
Dies können Sie durch Änderung der Bezugsberechtigung abstellen. Sie dürfen also im Schadenfalle nicht Bezugsberechtigte der versicherten Rente sein.

Haftung des Mieters nach Auszug

Gem. § 548 BGB verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters schon nach 6 Monaten ! Das ist eine kurze Zeit, wenn der alte Mieter nicht freiwillig zahlt !

Mir liegt ein Fall vor, da hat der alte Mieter dem Ordnungsamt untersagt, seine neue Anschrift herauszugeben. Das geht dann nur über einen Anwalt. Die Auskunft des Ordnungsamtes kann bis zu 3 Wochen dauern. Für den Geschädigten Mieter ist wichtig, daß er rechtzeitig Klage einreicht. Denken Sie immer daran, daß Sie keinen Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Vermieters haben. Im vorliegenden Falle hat diese die Bearbeitung bis zur Verjährung hinausgezogen. Grundsätzlich zahlt die Haftpflichtversicherung nicht bei Vorsatz. Hier hatte der Vermieter vor dem Auszug insgesamt 32 Löcher in die Badfliesen gebohrt. Das ist Vorsatz. Diesen Schaden bekommen Sie nur über Ihre eigene Forderungsausfallvericherung erstattet. Sie sollten also rechtzeitig Klage einreichen, damit Sie mit Ihren Forderungen nicht in die Verjährung laufen ! ! !

 


                          Wanderbaustelle

Es wird einige Monate dauern, bis der Text endgültig steht.

Damit Sie Änderungen schnell erkennen können, wird der neue bzw.

geänderte Text ca. 3 Monate in roter Schrift erscheinen.

Musterangebote privat – geschäftlich

Die meisten „Verbraucher“ kaufen eine oder sogar mehrere „Tüten“ Versicherungsschutz ohne hineinzusehen, was wirklich drin ist.
Wenn dann ein Schaden eingetreten ist und die Versicherung nicht zahlt,  wird auf diese geschimpft. Der wahre Schuldige ist der Käufer, weil er sich nicht die Mühe gemacht hat, die „Tüte“ auszuleeren, um zu sehen, was drin ist.

Ich packe hier die „Tüte“ für Sie aus ! – Lesen und Denken müssen Sie aber trotzdem noch selbst.

So sollten private Versicherungsangebote aussehen:

Haftpflichtversicherung

Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung

Glasversicherung

Unfallversicherung

Rechtsschutzversicherung

 

 

Kontakt

Zuschriften dürfen gekürzt oder auch ungekürzt mit Nennung des Absenders veröffentlicht werden!
Der Schreiber gibt durch die Zusendung hierzu sein Einverständnis. Dieses Einverständnis kann nicht abbedungen werden!       

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Günter Fischer, Plöner Str.26, 24148 Kiel


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