k
Versichern: Gut und
günstig!
Diese Website ist frei von Spyware und Cookies. Wir speichern auch keine IP-Adressen
Sie ist optimiert für horizontal 1980 Pixel
Interessante Websites:
www.domrep40.de
http://grosser-reisefuehrertest.domrep40.de
http://wandern-um-kiel.domrep40.de
http://wandern-auf-teneriffa.domrep40.de
http://pfusch-auf-booten.domrep40.de
optimale Suchmaschine: www.duckduckgo.com
[
Kontakt
] [
Lesermeinungen/Zuschriften ]
[ Impressum ]
letzte Änderung: 4.4.20
Ziel dieser Seite ist, den
Leser zu informieren und zu ermutigen, von seinen Rechten Gebrauch zu machen!
Es ist nicht meine Absicht,
Versicherungen anzubieten. Ich bin fast 80 Jahre alt und habe ein ausreichendes
Einkommen. Ich möchte nur über 39 Jahre Berufserfahrungen weitergeben. Ich bin
hier ausschließlich journalistisch tätig!
1.
Es gibt keine guten und schlechten Versicherungen!
2. Es gibt aber gute und schlechte Versicherungsbedingungen! Wenn Sie die Angebotsvergleiche wenigstens
halbwegs aufmerksam lesen, werden Sie feststellen, wie viel löchriger Käse für
viel Geld angeboten wird.
3.
Es gibt gute und schlechte Vermittler und gute
und schlechte Sachbearbeiter bei den Gesellschaften!
Gute
Vermittler denken an I H R E N Vorteil, schlechte an den eigenen ! ! !
Wenn ein Vermittler seine
Gesellschaft lobt und andere Gesellschaften als schlecht darstellt, so nur, weil
er Ihnen etwas verkaufen will, woran er mehr verdient als an anderen Produkten,
oder weil er die anderen Produkte nicht anbieten kann!
Gegenwärtige
Situation:
Der
Wettbewerb wird immer härter. Jedes Jahr kommen Leute zu mir, weil sie im
Schadenfalle schlecht behandelt wurden oder sich auch nur so fühlen. Der Weg über
den Ombudsmann bringt selten Erfolg, eher schon über das BaFin.
Viele
glauben, wenn sie viele Jahre Prämie bezahlt haben, dann haben sie auch in
jedem Falle einen Anspruch auf Schadenersatz.
Grundsätzlich
kennt das Versicherungsvertragsgesetz nicht den Begriff der „Kulanz“.
Ursache
des Irrtums ist meist eine falsche Beratung!
Wenn
Versicherungsvertreter damit werben, daß ihre Gesellschaft kulant sei, dann
sollten Sie dem mißtrauen.
Versicherungsgesellschaften
sind grundsätzlich keine Wohltätigkeitsunternehmen! Eine
Versicherungsgesellschaft ist ein Wirtschaftsunternehmen, das Gewinne
erwirtschaften muß, da es sonst nicht überleben kann.
Mit
welch harten Bandagen bei Schadenregulierungen gekämpft wird, soll folgendes
Beispiel zeigen: Nach einem Feuerschaden von 130.000 € schickte die
Gesellschaft einen „vereidigten Sachverständigen“, der den Gebäudewert,
die Schadensumme und den Restwert ermittelte. Der Gebäudewert wurde höher
angesetzt als die Versicherungssumme. Damit ergab sich schon einmal eine
Unterversicherung von 10 %!
Die
Gesellschaft gestattete uns nicht, die Berechnungen des Sachverständigen
einzusehen. Die Sache erinnerte sehr an ein Femeverfahren.
Eine
Beschwerde bei der BaFin hatte Erfolg. Es stellte sich heraus, daß der
Sachverständige zwei Schadengutachten erstellt hatte. Das niedrigere war
Grundlage für die Schadenverhandlung. Innerhalb weniger Tage zahlte die
Gesellschaft nachträglich über 5.000 €. Das war die schnellste Zahlung, die
ich erlebt habe. Brief und Geld gingen am gleichen Tage ein! Der Sachverständige
mußte sich wegen seines Verhaltens bei der Industrie- und Handelskammer
rechtfertigen.
Ich
hatte dem Versicherungsnehmer vorgeschlagen, Strafanzeige wegen Betrugs zu
erstatten. Leider fehlte ihm der Mut.
Im
gleichen Schadenfall hatte ein anderer „vereidigter Sachverständiger“ die
durch das Feuer beschädigte Maschine und den Schaden durch den
Produktionsausfall zu begutachten. Auch hier wurde äußerst unfair gearbeitet.
Die Maschine, Baujahr ca. 1987, hatte der Kunde in Norwegen aus einem Konkurs für
80.000,-- DM ersteigert und für 160.000,-- DM versichert. Der „Sachverständige“
bewertete diese Maschine mit 415.000 € !!!, obwohl der Eigner ein Angebot des
Herstellers für die alte Maschine von 87.700,-- €! vorlegte. Am Schluß der
Schadenverhandlung fragte mich mein Kunde: „Warum muß ein unabhängiger
Sachverständiger in einer Stunde ca. 10 mal sagen, daß er unabhängig ist,
wenn er wirklich unabhängig ist?“
Auch
hier riet ich, die IHK, welche den „unabhängigen Sachverständigen“
bestellt hatte, einzuschalten. Der Kunde sah davon ab. Wenn jeder so denkt,
werden sich diese unanständigen Sitten nie ändern!
Und
dann kamen die Trittbrettfahrer:
Abfallbeseitigungsfirmen
sandten Rechnungen für Bauschutt und Container an den Geschädigten, obwohl die
Versicherung die Schäden bereits bezahlt hatte.
Wie
wenig sich manche Versicherer an die eigenen Versicherungsbedingungen halten,
soll folgendes Beispiel zeigen:
Meine
Frau war in der Dominikanischen Republik hingefallen und hatte sich den Oberarm
gebrochen. (Wenn Sie mehr über den Unfall lesen möchten: www.domrep40.de
Armbruch in der
Wildnis)
Unter
§3 Ziffer 1 ist zu lesen: Der Versicherer erstattet zu 100 % die im Ausland
entstandenen Heilbehandlungskosten für
f)
Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus
Wir
haben den Transport mit dem Pick-Up eines Bewohners durchgeführt, ca. 70 km bis
zum nächsten geeigneten Krankenhaus. Kosten 50,-- €. Die Versicherung hat die
Kostenübernahme abgelehnt, weil der Transport nicht mit einem Krankenwagen
durchgeführt wurde. Diese Entscheidung ist reine Schikane!
- steht
in den Versicherungsbedingungen nicht, daß nur Transporte erstattet werden,
die mit Krankenwagen durchgeführt werden, und
- waren
es zum nächsten Arzt und zum nächsten Krankenhaus oder Telefon 21 km.
Das nächste Krankenhaus war nicht geeignet, weil es kein Röntgengerät
hatte.
- Die
Versicherung verlangte also von mir, daß ich meine Frau nach der
Notversorgung in der Wildnis sitzen ließ und einen Krankenwagen besorgte.
Öffentliche Verkehrsmittel gab es nicht. Ich wäre also auf Privatfahrzeuge
angewiesen gewesen. Wenn alles glatt gelaufen wäre, wäre ich vor
Dunkelwerden wieder bei meiner Frau gewesen; nur ob ein Krankenwagen in die
Wildnis gekommen wäre, ist zu bezweifeln. Die Dominikaner transportieren
ihre Verletzten selbst zur Klinik. Wir haben gesehen, wie zwei Männer ein Mädchen
mit Oberschenkelbruch getragen haben.
Verstand ist eben bei manchen
Menschen nicht zu finden!
Ich
hätte gern geklagt, nur wegen 50,-- €?! Das versteht doch nur ein Richter,
der auch auf Versicherungen sauer ist!
Interessante
Schäden
Spotbootkaskoschaden
Leitungswasserschäden
Wichtige aktuelle Informationen
Betriebshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz für Unfälle durch
Gabelstapler:
Bis zu den Versicherungsbedingungen 2008 galt
eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 6 km/h.
Ab den Versicherungsbedingungen 2009 gilt eine
Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h.
Nur gibt es kaum noch Gabelstapler, die nur
maximal 20 km/h fahren können! Die Versicherungsbedingungen können
gegenwärtig noch nicht erweitert werden! Sie haben nur die Möglichkeit, Ihre
über 20 km/h schnellen Gabelstapler als Kraftfahrzeuge zu versichern oder die
Fahrzeuge drosseln zu lassen. Ganz wichtig: Es gilt die maximal mögliche
Geschwindigkeit, nicht die Geschwindigkeit, mit der der Fahrer im Augenblick des
Unfalls gefahren ist! Gehen Sie davon aus, daß die
Versicherungsgesellschaft das Datenblatt des Fahrzeuges anfordert!!!
Private Haftpflichtversicherung
Zur Zeit ist kein Versicherungsschutz
für elektrisches Hoverboard, Airwheels, und Monoweels
möglich ! ! ! Sie dürfen diese Fahrzeuge nur auf Privatgelände nutzen ! ! !
Gesetzliche Unfallversicherung
Raucher sind während der Rauchpausen nicht gesetzlich unfallversichert ! !
Das gilt auch auf den Weg zur und von der Rauchpause. (Sozialgericht Karlsruhe)
In dem verhandelten Fall fuhr ein Gabelstapler währen der Raucherpause über den Fuß der Klägerin.
Das Bundessozialgericht entschied: Rauchpausen sind dem privaten Bereich zuzuordnen ! ! !
Anders sieht es bei dem Gang auf die Toilette aus. Hier handelt es sich um eine unaufschiebbare Handlung, die im mittelbaren Interesse des Arbeitgebers liegt.
Private Unfallversicherung
Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, daß
beim Zusammentreffen von privater Vorsorge durch Unfall-Rentenversicherung und
Rentenanspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz – aufgrund einer erlittenen
Straftat – eine teilweise Anrechnung der privaten Rente auf die
Opferentschädigungsrente erfolgt.
D.h. der Staat paßt auf, daß es Ihnen, als Geschädigter nach dem
Opferentschädigungsgesetz, nicht besser geht, als den anderen Opfern, die nicht
privat vorgesorgt haben.
Dies können Sie durch Änderung der Bezugsberechtigung abstellen. Sie dürfen
also im Schadenfalle nicht Bezugsberechtigte der versicherten Rente sein.
Haftung des Mieters nach Auszug
Gem.
§ 548 BGB verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters schon nach 6 Monaten !
Das ist eine kurze Zeit, wenn der alte Mieter nicht freiwillig zahlt !
Mir liegt
ein Fall vor, da hat der alte Mieter dem Ordnungsamt untersagt, seine neue
Anschrift herauszugeben. Das geht dann nur über einen Anwalt. Die Auskunft des
Ordnungsamtes kann bis zu 3 Wochen dauern. Für den Geschädigten Mieter ist
wichtig, daß er rechtzeitig Klage einreicht. Denken Sie immer daran, daß Sie
keinen Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Vermieters haben. Im
vorliegenden Falle hat diese die Bearbeitung bis zur Verjährung hinausgezogen.
Grundsätzlich zahlt die Haftpflichtversicherung nicht bei Vorsatz. Hier hatte
der Vermieter vor dem Auszug insgesamt 32 Löcher in die Badfliesen gebohrt. Das
ist Vorsatz. Diesen Schaden bekommen Sie nur über Ihre eigene
Forderungsausfallvericherung erstattet. Sie sollten also rechtzeitig Klage
einreichen, damit Sie mit Ihren Forderungen nicht in die Verjährung laufen ! !
!
Wanderbaustelle
Es wird
einige Monate dauern, bis der Text endgültig steht.
Damit Sie
Änderungen schnell erkennen können, wird der neue bzw.
geänderte
Text ca. 3 Monate in roter Schrift erscheinen.
|
Musterangebote privat – geschäftlich
Die meisten
„Verbraucher“ kaufen eine oder sogar mehrere „Tüten“
Versicherungsschutz ohne hineinzusehen, was wirklich drin ist.
Wenn dann ein Schaden eingetreten ist und die Versicherung nicht zahlt, wird auf diese geschimpft. Der wahre Schuldige ist der Käufer, weil er sich
nicht die Mühe gemacht hat, die „Tüte“ auszuleeren, um zu sehen, was drin
ist.
Ich packe hier die
„Tüte“ für Sie aus ! – Lesen und Denken müssen Sie aber trotzdem noch
selbst.
So
sollten private Versicherungsangebote aussehen:
Haftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Glasversicherung
Unfallversicherung
Rechtsschutzversicherung
Kontakt
Zuschriften dürfen gekürzt oder auch ungekürzt mit Nennung
des Absenders veröffentlicht werden!
Der Schreiber gibt durch die Zusendung hierzu sein Einverständnis. Dieses
Einverständnis kann nicht abbedungen
werden!
[zurück]
Lesermeinungen/Zuschriften
Zuschriften dürfen gekürzt oder auch ungekürzt mit Nennung
des Absenders veröffentlicht werden!
Der Schreiber gibt durch die Zusendung hierzu sein Einverständnis. Dieses
Einverständnis kann nicht abbedungen werden!
[zurück]
Impressum
Herausgeber:
Günter Fischer, Plöner Str.26, 24148 Kiel
Fotos:
Günter Fischer
Webmaster:
Günter Fischer
Haftung
1. Inhalt des Onlineangebotes
Die Autoren übernehmen keinerlei Gewähr
für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der
bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Verantwortlichen,
welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die
Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung
fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich
ausgeschlossen, sofern seitens der Verantwortlichen kein nachweislich vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend
und unverbindlich. Die Verantwortlichen behalten es sich ausdrücklich vor,
Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern,
zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig
einzustellen.
2. Verweise und Links
Wichtiger rechtlicher Hinweis zu den Links auf allen Seiten und Folgeseiten
von www.domrep40.de,
http://grosser-reisefuehrertest.domrep40.de,
http://wandern-um-kiel.domrep40.de,
http://wandern-auf-teneriffa.domrep40.de,
http://pfusch-auf-booten.domrep40.de
und http://versichern-gut-und-guenstig.domrep40.de.
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß
mit Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu
verantworten sind. Dies kann - so das Landgericht - ausschließlich dadurch
verhindert werden, daß man sich von diesen Inhalten ausdrücklich distanziert.
Wir haben Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links www.domrep40.de,
http://grosser-reisefuehrertest.domrep40.de,
http://wandern-um-kiel.domrep40.de,
http://wandern-auf-teneriffa.domrep40.de,
http://pfusch-auf-booten.domrep40.de
und http://versichern-gut-und-guenstig.domrep40.de
gilt: Ich bemühe mich um Sorgfalt bei der Auswahl der Verlinkung, habe aber
selbst keinerlei Einfluß auf die Inhalte oder die Gestaltung der gelinkten
Seiten.
www.domrep40.de,
http://grosser-reisefuehrertest.domrep40.de,
http://wandern-um-kiel.domrep40.de,
http://wandern-auf-teneriffa.domrep40.de,
http://pfusch-auf-booten.domrep40.de
und http://versichern-gut-und-guenstig.domrep40.de
übernehmen keinerlei Verantwortung
für die Inhalte von Internetseiten, auf deren URL in unseren Seiten verwiesen
wird. Diese Erklärung gilt für alle auf unseren Seiten angebrachten Links und
für die Inhalte aller Seiten, zu denen die angebrachten Links führen. Die
Aufnahme von Links auf andere URLs ist ein Service für unsere Internet-Besucher
und jederzeit widerrufbar. Dadurch entsteht kein Rechtsanspruch auf Beibehalt.
3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Die Verantwortlichen sind bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte
der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten,
von ihnen selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu
nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten
Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des
jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen
eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der
Schluß zu ziehen, daß Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt
sind! Das Copyright für veröffentlichte, von den Autoren selbst erstellte
Objekte bleibt allein bei den Autoren der Seiten. Eine Vervielfältigung oder
Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen
elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung
der Autoren nicht gestattet.
4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluß ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten,
von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne
Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder
nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des
Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
[zurück]