Leitungswasserschäden

Bei einer Hausbesitzerin hat die Abwasserleitung unter der Wanne geleckt. Der Schaden wurde erst bemerkt, als bei der Mieterin, die darunter wohnt, die Decke naß wurde. Die Versicherungsgesellschaft ließ einen „Sachverständigen“ aus Berlin in Heikendorf bei Kiel anrücken. Den Gesellschaften ist eben nichts zu teuer, wenn es darum geht, den Schaden abzulehnen, und einige Gutachter sind gegen Bezahlung zu jeder Schweinerei bereit! Die Begründung des Gutachters: Ihre Leitungswasserversicherung gilt nicht für Gebäude mit vermieteten Wohnungen!
Solchen Stuß habe ich noch nie gehört. Um sich kulant zu zeigen, bot er der Versicherungsnehmerin eine Pauschale von 300 € an. Die unerfahrene Frau glaubte dem „Gutachter“ und unterschrieb, daß damit alle ihre Ansprüche abgegolten seien. Damit kam sie zu mir.
Der Handwerker hatte in seinem Kostenvoranschlag gleich eine neue Badewanne eingeplant. Die vorhandene wurde dann wie von ihm vorgesehen auch beschädigt und mußte erneuert werden. Die Hauseigentümerin machte, entgegen meinem Rat, diese Schweinerei mit, weil sie meinte, sonst einen „guten“ Handwerker zu verlieren. Die Schadensachbearbeiterin nahm an der neuen Badewanne keinen Anstoß.
Ergebnis: Die Versicherung bezahlte den gesamten Schaden.
Übersehen wird dabei, daß sich die Versicherungen das Geld im Rahmen der nächsten Prämienerhöhungen wieder holen.