Bei einer Hausbesitzerin hat
die Abwasserleitung unter der Wanne geleckt. Der Schaden wurde erst bemerkt, als
bei der Mieterin, die darunter wohnt, die Decke naß wurde. Die
Versicherungsgesellschaft ließ einen „Sachverständigen“ aus Berlin in
Heikendorf bei Kiel anrücken. Den Gesellschaften ist eben nichts zu teuer,
wenn es darum geht, den Schaden abzulehnen, und einige Gutachter sind gegen
Bezahlung zu jeder Schweinerei bereit! Die Begründung des Gutachters: Ihre
Leitungswasserversicherung gilt nicht für Gebäude mit vermieteten
Wohnungen!
Solchen Stuß habe ich noch nie gehört. Um sich kulant zu zeigen, bot er
der Versicherungsnehmerin eine Pauschale von 300 € an. Die unerfahrene Frau
glaubte dem „Gutachter“ und unterschrieb, daß damit alle ihre Ansprüche
abgegolten seien. Damit kam sie zu mir.
Der Handwerker hatte in seinem Kostenvoranschlag gleich eine neue Badewanne
eingeplant. Die vorhandene wurde dann wie von ihm vorgesehen auch beschädigt
und mußte erneuert werden. Die Hauseigentümerin machte, entgegen meinem Rat,
diese Schweinerei mit, weil sie meinte, sonst einen „guten“ Handwerker zu
verlieren. Die Schadensachbearbeiterin nahm an der neuen Badewanne keinen Anstoß.
Ergebnis: Die Versicherung bezahlte den gesamten Schaden.
Übersehen
wird dabei, daß sich die Versicherungen das Geld im Rahmen der nächsten Prämienerhöhungen
wieder holen.